Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden

Adresse: Charlotte-Bühler-Straße 9, 01099 Dresden, Deutschland.
Telefon: 35189960216.
Webseite: mietmagazin.de.
Spezialitäten: Möbelvermietung.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 19 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.7/5.

Ort von Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung

Das Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung ist ein spezialisiertes Unternehmen in der Möbelvermietung. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Charlotte-Bühler-Straße 9, 01099 Dresden, Deutschland. Wenn Sie auf der Suche nach hochwertigen Mietmöbeln sind, ist dies der richtige Ort für Sie.

Das Mietmagazin ist bekannt für seine große Auswahl an Möbeln für verschiedene Anlässe. Die Firma bietet Mietmöbel für Veranstaltungen, Messen, private Feiern und vieles mehr. Das Unternehmen bietet auch eine breite Palette von Dekorationsartikeln, um Ihrem Event den letzten Schliff zu geben.

Die Firma legt großen Wert auf Barrierefreiheit und verfügt über einen rollstuhlgerechten Eingang und einen rollstuhlgerechten Parkplatz. Das Mietmagazin ist ein Unternehmen, das sich um die Bedürfnisse seiner Kunden kümmert, und es ist immer bereit, Ihnen zu helfen.

Das Mietmagazin hat eine durchschnittliche Bewertung von 4.7/5, was auf seine hohe Kundenzufriedenheit hinweist. Das Unternehmen hat 19 Bewertungen auf Google My Business, was seine Zuverlässigkeit und Qualität beweist. Wenn Sie auf der Suche nach einem Unternehmen sind, dem Sie vertrauen können, um Ihre Mietmöbel zu beziehen, ist das Mietmagazin eine ausgezeichnete Wahl.

Wir empfehlen Ihnen, die Website des Unternehmens unter mietmagazin.de zu besuchen, um mehr über seine Mietmöbelangebot und seine Dienstleistungen zu erfahren. Sie können sich auch gerne unter der Telefonnummer 35189960216 mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um weitere Informationen zu erhalten.

Insgesamt ist das Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung eine hervorragende Wahl für alle, die auf der Suche nach hochwertigen Mietmöbeln sind. Das Unternehmen bietet eine große Auswahl an Möbeln für verschiedene Anlässe und ist bekannt für seine hohe Kundenzufriedenheit und Barrierefreiheit. Wir empfehlen Ihnen, das Unternehmen über seine Website oder per Telefon zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Mietmöbel zu beziehen.

Bewertungen von Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
Ich bin's
1/5

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich empfinde es fragwürdig und bedenklich, dass Sie ohne meine Zustimmung im Bewerbungsprozess, meine ehemaligen Arbeitgeber belästigen und dort Daten über meine Person erfragen.
Das stellt ein Verstoß gegen den Direkterhebungsgrundsatz da.

Jede Datenerhebung muss gem. § 4 Abs. 2 BDSG grundsätzlich beim Betroffenen erfolgen. Zwar sieht § 4 Abs. 2 Nr. 2 BDSG eine Ausnahme vor, wenn der Geschäftszweck eine Datenerhebung ohne Mitwirkung des Betroffenen erforderlich macht oder die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Darüber hinaus dürfen aber keine schutzwürdigenden Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.

Die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Bremen hatte in ihrem 35. Jahresbericht (dort Ziffer 12.2.5) zu dieser Frage Stellung genommen und die Zulässigkeit solcher Rückfragen verneint, weil es dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, bei Zweifeln über Angaben des Bewerbers beim Bewerber selbst nachzufragen, um Aufklärung zu bitten und sich weitere Belege, notfalls auch im Original vorlegen zu lassen.
Solche Rückfragen stellen einen Straftatverdacht da.

Ein weiterer Grund spricht gegen die Zulässigkeit des Anrufs: Der potentielle Arbeitgeber, der den ehemaligen Arbeitgeber des Bewerbers kontaktiert, übermittelt hierdurch Daten. Denn genau genommen informiert er durch seinen Anruf den ehemaligen Arbeitgeber, dass sich sein ehemaliger Arbeitnehmer bei ihm beworben hat. Eine solche Datenübermittlung ist grundsätzlich durch § 32 BDSG nicht gedeckt und damit unzulässig.

Mangels wirksamer Einwilligung darf aber auch der ehemalige Arbeitgeber keine Auskünfte über den Bewerber erteilen, denn er unterliegt dem Datengeheimnis des § 5 BDSG. Der ehemalige Arbeitgeber, der bereitwillig Auskünfte über seine früheren Arbeitnehmer erteilt, handelt somit ohne Rechtsgrundlage und damit mindestens ordnungswidrig gem. § 43 BDSG. Wenn er in der Absicht, den Betroffenen zu schaden handelt, kann sogar der Straftatbestand des § 44 BDSG erfüllt werden. Diese Gefahr sollten ehemalige Arbeitgeber, die von Dritten kontaktiert werden, nicht unterschätzen.

Bitte halten Sie sich an Artikel 5 und 15 der DSGVO !
Achten Sie die Persönlichkeitsrechte, von denen Menschen, die sich bei Ihnen bewerben! Dieses nach spionieren, kontrollieren, findet dies im Betrieb ebenfalls statt?

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
Falk Weiß
5/5

Wir haben im September 2021 eine Open Air Ausstellung durchgeführt und benötigten dafür einen besonders großen Schirm gegen Sonne und Regen, der nicht bedruckt ist und nicht nach Party aussieht. Dazu haben wir noch Mikro und Verstärker ausgeliehen. Es lief alles wie vereinbart und auf unsere Wünsche wurde geduldig eingegangen. Empfehlenswerter Service. Preis Leistungs- Verhältnis stimmt! Gerne Wieder

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
ARISE
5/5

Immer freundlich, flexibel, gute Qualität und dazu ein fairer Preis - so macht die Zusammenarbeit besonders Spaß! Ein sehr empfehlenswerter Anbieter, wenn es um Mietmobiliar besonders für den Eventbereich geht.

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
Christian Dathe
5/5

Super freundliches Team, professionelle und transparente Auftragsabwicklung mit hervorrangendem Service vor und während der Veranstaltung, neuwertiges und gut gepflegtes Eventzubehör - wir arbeiten auch zukünftig sehr gern weiter mit Euch zusammen! 🙂

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
Daggy Kluegel
5/5

Wir haben Möbel für eine Hochzeitsfeier auf Schloss Moritzburg bestellt.Es lief alles nach Plan.Dankeschön !!!

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
Stefan Augustin
5/5

Haben dort Stühle abgeholt. War alles schon bereitgestellt und auch der freundliche Mitarbeiter half mit beim beladen. Ging ganz unkompliziert mit speziellen Sackkarren und einer Rampe.

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
Frank
5/5

Sehr kompetente und freundliche Unterstützung bei allen Arten von Veranstaltungen. Nicht nur Möbel, auch Licht und was man sonst noch braucht.

Mietmagazin GmbH Mobiliar+Ausstattung - Dresden
Ichbins
5/5

War dort zum laden. Sehr nettes junges Team. Gern wieder. Auch entladen am Zielort schnell und problemlos. Danke dafür.

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